Allgemeine Geschäftsbedingungen Grafikdesign (AGG)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die
Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich
nach dem Zugang widerspricht.
1. Urheberrecht
und Nutzungsrechte
1.1. Die
Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers
weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige
oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2. Bei
Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber dem Designer eine Vertragsstrafe
in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.3. Der
Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck
erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur
das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch
wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine
Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.4. Eine
Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung
zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den
Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Der
Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies)
als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf
Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe
von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das
Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden
geltend zu machen.
2. Vergütung
2.1. Die
Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2. Die
Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in
Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine
Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3. Werden
die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt,
so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche
Nutzung zu zahlen.
3. Fremdleistungen
3.1. Der
Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen
im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2. Soweit
im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer
im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus
dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung
des Preises für die Fremdleistung.
4. Eigentum ,
Rückgabepflicht
4.1. An
Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate
nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei
Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber
die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe
von Daten
5.1.
Der
Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten
zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu
vergüten.
5.2. Hat
der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt,
dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3. Gefahr
und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline
trägt der Auftraggeber.
5.4. Der
Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an
Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen
bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das
System des Auftraggebers entstehen.
6. Korrektur,
Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der
Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster
vor.
6.2. Soll
der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber
darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung
durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von
allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Designer zehn einwandfreie
Muster unentgeltlich.
7. Haftung
7.1. Der
Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die
aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung
resultieren.
7.2. Die
Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für
Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit
der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die
Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Der
Designer haftet nicht für die
wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner
Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen
und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach
Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als
vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Gestaltungsfreiheit
und Vorlagen
8.1. Im
Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der
Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert
sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu
vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche
geltend machen.
8.3. Der
Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen
Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind.
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder
sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der
Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter
frei.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Für
den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss
ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.
9.2. Ist
eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.